AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der I.G.L. Elektrotechnik GmbH

§1 Geltung unserer AGB

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb I.G.L. Elektrotechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Tobias Adam, Friedensau 7-9, 67117 Limburgerhof, Telefon, (0 6236) 69692-60, Mail Post@igl-elektrotechnik.de (im Folgenden kurz I.G.L. Elektrotechnik GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 
  3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 
  4. Der Vertragsschluss kommt unter Einbeziehung und ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Ist der Besteller nicht Verbraucher und verwendet dieser eigene AGB, so gelten alleine die AGB von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH.
  5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

§3 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsschluss und Vertragssprache 
    1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die I.G.L. Elektrotechnik GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der I.G.L. Elektrotechnik GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der I.G.L. Elektrotechnik GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der I.G.L. Elektrotechnik GmbH kommt der Vertrag zwischen der I.G.L. Elektrotechnik GmbH und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.
    2. Angebote der I.G.L. Elektrotechnik GmbH gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde. 
    3. Vertragssprache ist deutsch
  2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
    1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten sofern nicht anders angegeben.
    2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. 
    3. Die vereinbarten Preise sind für die Dauer eines halben Jahres ab Vertragsschluss Festpreise. Danach kann I.G.L. Elektrotechnik GmbH eine angemessene Erhöhung verlangen.
    4. Bei einem Storno des Kunden ist Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung einen darüberhinausgehenden Schadensersatz bzw. Entgelts gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme verlangen. Im Falle einen rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktritt nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG zu bezahlen.
    5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von I.G.L. Elektrotechnik GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
      1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von I.G.L. Elektrotechnik GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher I.G.L. Elektrotechnik GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. 
      2. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an I.G.L. Elektrotechnik GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 
      3. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. 
      4. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von I.G.L. Elektrotechnik GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von I.G.L. Elektrotechnik GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde I.G.L. Elektrotechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. 
      5. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an I.G.L. Elektrotechnik GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die I.G.L. Elektrotechnik GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. 
      6. Auf Verlangen von I.G.L. Elektrotechnik GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und I.G.L. Elektrotechnik GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. I.G.L. Elektrotechnik GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von I.G.L. Elektrotechnik GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  3. Lieferfristen
    1. Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Die Montage beginnt erst, mit dem vereinbarten Tag, oder, sollte ein solcher nicht festgelegt worden sein, wenn diese von dem Besteller schriftlich abgerufen wird, nicht jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für geschlossenen Vertrag. Kann I.G.L. Elektrotechnik GmbH die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen – beginnend vom Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller – zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. von Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbereich, insb. Fälle höherer Gewalt, Arbeitsausstände oder sonstiger Art, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH oder dessen Zulieferer treffen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
  4. Gewährleistung
    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
    2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet I.G.L. Elektrotechnik GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
    3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
  5. Haftung
    1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit I.G.L. Elektrotechnik GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die I.G.L. Elektrotechnik GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Werden vom Kunde Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweisen sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin auflaufenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

§4 Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen 

  1. Geltungsbereich/ Verweis
    1. Es gelten die Regelungen unter§3 dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
  2. Kosten
    1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
    2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Muster-GmbH nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
    3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. 
    4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
    5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
    6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
  3. Kündigung
    1. Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die I.G.L. Elektrotechnik GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die I.G.L. Elektrotechnik GmbH Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu
  4. DIN und Urheberrecht
    1. Aufträge werden nach derzeit anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, sofern die dafür nötigen Voraussetzungen bauseits gegeben sind. Pläne, Skizzen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen von I.G.L. Elektrotechnik GmbH unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Ihre Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 15 Prozent der Veranschlagungssumme berechtigt.
  5. Leistungen/ Montage
    1. Wir haften nicht für die Beschädigung von Versorgungsleitungen, es sei denn der Besteller hat deren Verlauf bekannt gegeben und am Objekt markiert oder vor Montage der Heizungsanlage oder Sanitäreinrichtung Pläne übergeben, aus denen der tatsächliche Verlauf von Versorgungsleitungen im Montagebereich ersichtlich ist.
    2. Hat der Besteller bis zum Ablauf der Jahresfrist vom Vertragsschluss angerechnet, die Leistung von I.G.L. Elektrotechnik GmbH nicht abgerufen, so kann I.G.L. Elektrotechnik GmbH schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen setzen mit der Erklärung, die Leistung nach Ablauf dieser Nachfrist abzulehnen.
    3. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme endgültig verweigert hat oder eine ihm obliegende Handlung ernsthaft und endgültig unterlässt und dadurch Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH außerstande setzt, die Leistung auszuführen. Verlangt Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH Schadenersatz, kann sie bis zu 20% des vereinbarten Auftragspreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern.
    4. Das Recht, einen pauschalen Schadenersatz von 20% zu verlangen, gilt auch bei Mindermengen von mehr als 10% im Verhältnis zur Angebotsmenge, wenn diese Mindermenge auf Veranlassung des Auftraggebers zurückgeht.
    5. Der Besteller hat ausdrücklich das Recht, nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die vereinbarte Pauschale. Unbeschadet bleibt die Möglichkeit von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
    6. Die Lieferzeit und der Montagebeginn betragen drei Wochen ab Abruf durch den Besteller, sollte nichts anderes vereinbart sein. Die Montage ist vom Besteller binnen eines halben Jahres nach Vertragsschluss schriftlich abzurufen. Das Abrufen der Montage ist eine erforderliche Bestellerhandlung im Sinne des § 642 Abs.1 BGB.
    7. Hat der Besteller bis zum Ablauf der Jahresfrist vom Vertragsschluss angerechnet, die Leistung von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH nicht abgerufen, so kann Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen setzen mit der Erklärung, die Leistung nach Ablauf dieser Nachfrist abzulehnen.
    8. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Fa. I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme endgültig verweigert hat oder eine ihm obliegende Handlung ernsthaft und endgültig unterlässt und dadurch Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH außerstande setzt, die Leistung auszuführen. Verlangt Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH Schadenersatz, kann sie bis zu 20% des vereinbarten Auftragspreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern.
    9. Das Recht, einen pauschalen Schadenersatz von 20% zu verlangen, gilt auch bei Mindermengen von mehr als 10% im Verhältnis zur Angebotsmenge, wenn diese Mindermenge auf Veranlassung des Auftraggebers zurückgeht.
    10. Der Besteller hat ausdrücklich das Recht, nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die vereinbarte Pauschale. Unbeschadet bleibt die Möglichkeit von Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
    11.  
  6. Putzarbeiten
    1. Bei der Montage in bereits verputzten Bauvorhaben entstehen Beschädigungen im Verputz. Die Nachputzarbeiten obliegen dem Besteller auf dessen Kosten und Gefahr, soweit dies nicht beauftragt wurde.
  7. Nutzung
    1. Soweit der Besteller nicht schriftlich auf einen anderen Zweck hinweist, gehen die Vertragspartner davon aus, dass die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken erfolgt. Die Einhaltung etwaiger Sondervorschriften, z.B. für gewerblich genutzte Objekte oder barrierefreies Bauen, obliegt dem Besteller.
  8. Teilabnahme und Abschlagsrechnungen
    1. I.G.L. Elektrotechnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilabnahmeverlangen berechtigt. Die Inbetriebnahme / der Gebrauch der Installationen gilt als Teilabnahme der installierten Teile. Der Besteller trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung für die bereits montierten Teilleistungen sowie die Verkehrssicherungspflicht bei Benutzung der Teilleistungen. Die Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH ist auch zur Stellung von Abschlagsrechnungen und im Falle der Nichtzahlung zur Einstellung der Liefer- und Montagearbeiten berechtigt.
    2. Der Besteller ist zur sorgfältigen Sicherung der Baustelle verpflichtet. Verletzt der Besteller seine Pflichten zur Sicherung der Baustelle, hat er auch vor einer Abnahme für Beschädigung, Verlust oder Untergang von Material der Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH einzustehen.
    3. Mit der Erstellung einer Abschlags- bzw. Teilrechnung geht das dort abgerechnete Material mit der Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Bestellers über. Er hat ab dann sich vor Beschädigung, Verlust oder Untergang seines Eigentums zu schützen.
  9. Kostenerhöhung
    1. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Auf Auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhung mit mehr als 15 Prozent des Auftragwerts ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostenerhöhung nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Zahlung/ Aufrechnung
    1. Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. I.G.L. Elektrotechnik GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
    2. Gerät der Besteller mit der Leistung von vereinbarten Abschlagszahlungen länger als sechs Werktage in Verzug, ist Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH berechtigt, für alle weiteren Lieferungen und Leistungen Vorauskasse zu verlangen, oder die Arbeiten einzustellen. Des Weiteren werden bei Zahlungsverzug die Rechnungsdaten der Vereine der Creditreform weitergeleitet, welches in unserem Auftrag das Inkassomanagement übernimmt
    3. Soweit dem Besteller Forderungen gegen Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH zustehen, kann er gegen deren Forderungen aus diesem Vertrag nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    4. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser setzt sich auch nach Montage oder Einbau fort, wenn nicht eine Demontage die tatsächliche oder wirtschaftliche Zerstörung zur Folge hätte oder unwirtschaftlich wäre. Im Falle der Weiterveräußerung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die erlangte Forderung. Im Falle der Rückabwicklung gestattet der Besteller Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH den Ausbau eingebrachter Teile, soweit dies nicht unzumutbar ist. Im Falle der Abschlagsrechnung über geliefertes oder bestelltes Material geht das Eigentum mit der Begleichung der Abschlagsrechnung auf den Besteller über.
  11. Mitwirkungspflicht
    1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
    3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist I.G.L. Elektrotechnik GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
    4. Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten erfüllt hat. Erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden.
    5. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
  12. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
    1. Die Angaben von I.G.L. Elektrotechnik GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
    2. In Fällen nicht voraussehbarer und von der I.G.L. Elektrotechnik nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
  13. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
    1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
  14. Erweitertes Pfandrecht
    1. I.G.L. Elektrotechnik GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
    2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  15. Gewährleistung/ Nachbesserung
    1. Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage I.G.L. Elektrotechnik GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von I.G.L. Elektrotechnik GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von I.G.L. Elektrotechnik GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistung auf Material ist ausgeschlossen, wenn Material vom Auftraggeber gestellt wird. Ersichtliche Mängel an dem erstellten Werk sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige soll die Beanstandung konkret beschreiben. Nach Abnahme sind Nacherfüllungsansprüche auf die Nachbesserung oder Minderung beschränkt, soweit nicht Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH den Mangel mindestens wegen grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
    3. Firma I.G.L. Elektrotechnik GmbH sind in jedem Fall jeweils zwei Gelegenheiten zur Nacherfüllung oder Nachbesserung einzuräumen, wobei jeweils eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu setzen ist.

§4 Schlussbestimmungen

  1. Einvernehmen
    1. Durch eine etwaige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sondern es gehen die Vertragsparteien davon aus, dass stattdessen eine Bestimmung gilt, die dem ersichtlichen Vertragszweck am nächsten kommt.
  2. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ludwigshafen a. Rhein, soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  3. Streitbeteiligung
    1. I.G.L. Elektrotechnik GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

Stand 10.10.2024

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